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75 Jahre Grundgesetz – und keine neue Verfassung

Mein Deutschlandfunk -Zeitfragen Feature über die gescheiterten Versuche einer Verfassungsreform nach der „Wende“ in der DDR und der Wiedervereinigung:

Das Grundgesetz feiert Geburtstag. Am 23. Mai 1949, also vor 75 Jahren, trat es als vorläufige Verfassung für die westdeutschen Bundesländer in Kraft. Fachleute und Politik feiern das Grundgesetz als Beispiel einer erfolgreichen Verfassung. Viele andere Länder haben sich daran orientiert.

Vergessen wird dabei oft, dass die ostdeutschen Bundesländer erst 1990 beigetreten sind. Obwohl Artikel 146 des Grundgesetzes vorsah, dass sich Gesamtdeutschland nach einer Wiedereinigung eine neue Verfassung geben sollte, entschied sich die Kohl-Regierung für die deutsche Einheit nach Artikel 23 des Grundgesetzes, also den Beitritt des Ostens zur Bundesrepublik Deutschland. Die letzte Regierung der DDR folgte. Sie übernahm Verfassung und Gesetze des Westens.

All das ist 34 Jahre her, hat aber Auswirkungen bis heute. So erklärt etwa der Jurist, Autor und Journalist Heribert Prantl die heutigen Erfolge der AfD in Ostdeutschland auch mit dem damals von Kritikern sogenannten „Anschluss“ der DDR an den Westen. Auch der linke Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi sieht hier eine der Wurzeln für die Enttäuschung so vieler Menschen im Osten.  Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mahnen dagegen zur Vorsicht mit solchen scheinbar einfachen Erklärungen.

Von Robert B Fishman

freier Journalist, Autor (Hörfunk und Print), Fotograf, Moderator, Reiseleiter und mehr

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