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Das Verständnis der Bielefelder CDU-Bundestagsabgeordneten von Pressefreiheit und Art. 5 Grundgesetz

Korrespondenz mit der Bielefelder CDU-Bundestagsabgeordneten Lena Strothmann zum Thema „Einfluss der Politik auf das Fernsehen“:

9.12.2009
Sehr geehrte Frau Strothmann,
Ihrer Argumentation kann ich nur teilweise folgen. Die Medien haben u.a. aufgrund Art. 5 GG die Aufgabe, die Politik kritisch zu begleiten und durch kritische Berichterstattung auch zu kontrollieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen bestätigt. Diese Kontrollfunktion kann ein Sender nicht mehr uneingeschränkt ausüben, wenn (die zu kontrollierenden) Politiker zu großen Einfluss auf die Besetzung seiner Spitzenpositionen ausüben. Roland Koch ist dafür im Streit mit Herrn Brender ein herausragendes Negativ-Beispiel. Folglich habe ich als Gebührenzahler ein besonderes Interesse daran, dass die Medien (auch und gerade die öffentlich-rechtlichen) Sender Politik kritisch begleiten können, ohne dass ein Chefredakteur deshalb um seinen Posten fürchten muss. Schon deshalb sollten Sie m.E. ein Normenkontrollverfahren in diesem Falle unterstützen und mit tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert B. Fishman

Am 09.12.2009 um 12:44 schrieb Strothmann Lena:
Sehr geehrter Herr Fishman,
für Ihre E-Mail vom 04.12.09 danke ich Ihnen.
Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht kann ich in der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009 in der Sache ZDF-Chefredakteur keine Notwendigkeit erkennen.
CDU und CSU setzen sich nachhaltig für ein starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches System ein. Das heißt aber nicht, dass dieses System ohne Kontrolle sein kann. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wirtschaften mit Gebührengeldern von über 7 Milliarden Euro. Daher ist die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung dieser Gelder zu wachen. Dies bedeutet keinen Eingriff in die Programmautonomie und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnahme im Interesse der Gebührenzahler, die mit 17,98 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann MdB
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Gesendet: Freitag, 4. Dezember 2009 20:20
An: Strothmann Lena

Sehr geehrte Frau Strothmann,
mit der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur haben Parteipolitiker massiv in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Grundfeste der Pressefreiheit eingegriffen.
Demokratie braucht unabhängige und kritische Berichterstattung. Als Bürger Ihres Wahlkreises fordere ich Sie deshalb auf: Setzen Sie sich im Bundestag für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Das Gericht soll prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Damit eine Normenkontrollklage zustande kommt, braucht es die Unterschrift eines Viertels der Bundestagsabgeordneten.
Bitte informieren Sie mich, ob Sie sich einer Initiative für eine Klage anschließen!
Mit freundlichen Grüßen
Robert Fishman

Von Robert B Fishman

freier Journalist, Autor (Hörfunk und Print), Fotograf, Moderator, Reiseleiter und mehr

Eine Antwort auf „Das Verständnis der Bielefelder CDU-Bundestagsabgeordneten von Pressefreiheit und Art. 5 Grundgesetz“

Was diese Frau Strothmann schreibt, ist geradezu anmaßend. „Die Politik“ ist verpflichtet, sich um vieles andere zu kümmern, aber nicht um die Personalpolitik von Redaktionen. Sie ist auch nicht – Stichwort 7 Millarden – der Bundesrechnungshof oder die KEF.
Wozu Politiker verpflichtet sind, ist in Gesetzen nachzulesen. Was nicht in Gesetzen steht, kann keine Politikerpflicht sein. In diesem Fall darf es nicht einmal eine Kür sein.
Wie inkompetent dürfen Bundestagsabgeordnete eigentlich sein? Bekommen die von ihren Parteien keine Schulung zu den Grundlagen unseres Rechtssystems und seiner Gewaltenteilung? Solche Leute sind ja im Wortsinn ein Fall für den Verfassungsschutz!

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