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Der Parlamentarische Rat und das Wahlrecht

Einen „Angriff auf die Demokratie“ nennt Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder die vom Bundestag beschlossene Reform der Wahlrechts. Seine Partei will ebenso wie Die Linke mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorgehen. Dabei war es ja das Bundesverfassungsgericht, das das bisher geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt hat. Die obersten Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, das Wahlrecht zu ändern. Und es ist nicht der erste Versuch, ein mit dem Grundgesetz vereinbares Wahlrecht zu verabschieden. Das Wahlrecht ist umstritten, seit der Parlamentarische Rat 1948 erstmals darüber beraten hat. Und ein Ende des Streits ist nicht abzusehen. Worum es genau geht, erfahrt ihr in meinem Beitrag für die Zeitfragen im Deutschlandfunk. Viel Spaß beim Hören:

 

Von Robert B Fishman

freier Journalist, Autor (Hörfunk und Print), Fotograf, Moderator, Reiseleiter und mehr

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